Vorbestimmungen

Wenn Ihre Rechnungsadresse in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union liegt, gelten die GasVisor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Online-Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") werden zwischen Gatimate Technologies GmbH, einer deutschen Kapitalgesellschaft mit dem Sitz in Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München (Deutschland), eingetragen im Amtsgericht München unter der Nummer HRB 285 141 ("GasVisor") und dem Kunden (wie unten definiert) (einzeln als 'Partei' und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet).

Die Vereinbarung (wie unten definiert) stellt eine verbindliche Vereinbarung zwischen GasVisor und dem Kunden dar und legt die Bedingungen fest, unter denen der Kunde die Dienste abonnieren kann und unter denen GasVisor dem Kunden die Dienste bereitstellt.

Durch Klicken auf die Schaltfläche "Akzeptieren" bei der Abonnement eines der Dienste oder beim Abschluss eines Bestellformulars (sofern in diesem Bestellformular oder dieser Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist) oder durch sonstige Nutzung und/oder Erlaubnis eines Nutzers zum Zugriff und/oder zur Nutzung eines der Dienste erklärt der Kunde:

a) dass er die Vereinbarung (wie unten definiert) gelesen und akzeptiert hat und diese einhalten wird;

b) erklärt sich mit der Vereinbarung ab dem früheren der folgenden Zeitpunkte einverstanden: dem Zeitpunkt des Abonnements, des Abschlusses eines Bestellformulars oder dem Zeitpunkt des Zugriffs auf und/oder der Nutzung der Dienste ("Datum des Inkrafttretens");

c) versichert und garantiert, dass sein Vertreter: (i) mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist oder das gesetzliche Mindestalter für den Abschluss eines verbindlichen Vertrags erreicht hat, (ii) geschäftsfähig ist und (iii) das Recht, die Befugnis und die Vollmacht hat, diese Vereinbarung im Namen des Kunden abzuschließen und den Kunden an diese AGB zu binden.

Begriffsbestimmungen

GasVisor: Bezeichnet die Gastimate Technologies GmbH, Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München, eingetragen im Handelsregister München unter HRB 285141.

Kunde: Ist ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, der mit GasVisor einen Vertrag über die Nutzung von IoT-Geräten und/oder digitalen Dienstleistungen abschließt.

IoT-Geräte: Hardwarelösungen von GasVisor zur Messung, Überwachung und Verwaltung von CO₂-Gasflaschenfüllständen.

GasVisor-Digitalplattform: Umfasst die mobile App und die webbasierte Plattform zur Verwaltung der IoT-Geräte, einschließlich Funktionen zur automatisierten Nachbestellung von Gasflaschen.

Dienstleistungen: Sämtliche von GasVisor angebotenen Leistungen im Zusammenhang mit Bereitstellung, Installation, Wartung, Deinstallation der IoT-Geräte sowie der Nutzung der Digitalplattform.

Linde: Drittlieferant und Partner von GasVisor, über dessen Plattform die Gasversorgung und Nachbestellung erfolgt. Die Nutzung der Leistungen von GasVisor setzt eine Registrierung des Kunden auf dem Linde-Kundenportal voraus.

SaaS (Software as a Service): Bereitstellung von Softwarelösungen (z. B. der GasVisor-Digitalplattform) zur Nutzung über das Internet, ohne dass eine lokale Installation erforderlich ist.

Mitwirkungsleistungen: Alle vom Kunden zu erbringenden technischen, organisatorischen und sonstigen Voraussetzungen, um eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch GasVisor zu ermöglichen. Diese sind in Anlage 1 konkretisiert.

Vertrag: Der Dienstleistungsrahmenvertrag einschließlich aller Anlagen und nachträglichen schriftlichen Ergänzungen oder Änderungen.

Lieferort: Der Ort, an dem die IoT-Geräte gemäß Anlage 2 geliefert, installiert oder zurückgegeben werden.

Verfügbarkeit: Bezieht sich auf die technische Betriebsbereitschaft der GasVisor-Digitalplattform im Jahresmittel (angestrebt: 99 %).

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich: Dieser Dienstleistungsrahmenvertrag (der "Vertrag") gilt für alle Lieferungen und Leistungen der Gastimate Technologies GmbH, Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München, eingetragen im Handelsregister München unter HRB 285 141 ("GasVisor") im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Deinstallation von Smart IoT-Geräten zur Gasflaschenfüllstandsmessung, -überwachung und -verwaltung, der Bereitstellung und dem Betrieb einer Mobile App und einer webbasierten Plattform (gemeinsam die "GasVisor-Digitalplattform") zur teil- oder vollautomatisierten Nachbestellung von Gasflaschen sowie allen damit verbundenen analogen und digitalen Dienstleistungen von GasVisor.

1.2 Vertragspartner: Dieser Vertrag gilt nur, wenn der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist (der "Kunde"). Der Kunde kann die Leistungen unter diesem Vertrag nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Kunde vor Abschluss dieses Vertrags mit GasVisor eine erfolgreiche Registrierung auf dem Kundenportal der Gases Division der Linde GmbH mit Sitz in Pullach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 256407 ("Linde") abgeschlossen hat und während der Laufzeit dieses Vertrags aufrechterhält.

1.3 Gültige Fassung: Dieser Vertrag gilt in seiner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass GasVisor in jedem Einzelfall wieder auf ihn hinweisen muss.

1.4 Ausschließliche Geltung: Dieser Vertrag gilt ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als GasVisor ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist und GasVisor diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss

Angebot und Annahme: Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen durch GasVisor, insbesondere im Internet, in Broschüren oder in sonstigen Werbematerialien, stellt kein bindendes Angebot dar. Erst durch die Abgabe einer Bestellung durch den Kunden gibt dieser ein verbindliches Angebot ab, das durch GasVisor entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Erbringung der Leistung angenommen werden kann. Angebote von GasVisor sind nur dann verbindlich, wenn sie explizit als 'Angebot' bezeichnet werden.

3. Leistungen von GasVisor

3.1 Leistungsumfang: GasVisor erbringt für den Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen.

• Überlassung der IoT-Geräte: Die Überlassung der IoT-Geräte erfolgt abhängig von der konkreten Vereinbarung zwischen dem Kunden und GasVisor zur Miete oder zum Kauf.

• Verwendung der IoT-Geräte: Der Kunde ist ausschließlich zur vertragsgemäßen Nutzung der IoT-Geräte berechtigt. Der Verkauf, die Vermietung, Leihe oder sonstige Weitergabe der IoT-Geräte an Dritte ist nicht gestattet; dies gilt auch dann, wenn der Kunde die IoT-Geräte gekauft hat.

• GasVisor Digital Services: Die Bereitstellung der GasVisor-Digitalplattform erfolgt im Wege von Software as a Service (SaaS); die Nutzungslizenz wird immer nur zeitlich beschränkt eingeräumt.

• Nachbestellung von Gasflaschen: Im Rahmen der Dienstleistungen, die GasVisor über die GasVisor-Digitalplattform erbringt, nimmt GasVisor im Namen und auf Rechnung des Kunden Nachbestellungen von mit CO2 befüllten Gasflaschen bei einem Drittlieferanten vor. Aktuell ist Drittlieferant Linde. Der Vertrag über die Nachbestellung von Gasflaschen kommt damit jeweils unmittelbar zwischen dem Kunden und Linde zustande; die Zahlung des Kaufpreises für das nachgelieferte Gas bzw. die Miete für die Gasflaschen erfolgt vom Kunden unmittelbar an Linde; Lieferungen erfolgen von Linde direkt an den Kunden. Sofern die Kooperation zwischen GasVisor und Linde endet, können Gaslieferungen für den Kunden weiterhin durch Linde oder alternativ durch einen anderen, von GasVisor vorgeschlagenen Drittlieferanten erfolgen.

3.2 Weitergabe der Liefer- und Leistungsdaten an Linde zur Optimierung der Leistungserbringung und Reduzierung der Lieferzeiten: Zur Sicherstellung der möglichst schnellen Erbringung der vertraglichen Lieferungen und Leistungen durch GasVisor und Linde und damit der geringeren Kapitalbindung beim Kunden ist GasVisor berechtigt, die Liefer- und Leistungsdaten des Kunden an Linde weiterzugeben.

3.3 Teillieferungen: GasVisor ist zu Teillieferungen berechtigt.

3.4 Erbringung der Leistung: Die Erbringung der Leistung erfolgt durch GasVisor selbst oder durch beauftragte Dritte. Wenn GasVisor Dritte mit der Erbringung von Leistungen beauftragt, bleibt GasVisor gegenüber dem Kunden in vollem Umfang verantwortlich.

4. Installationsvoraussetzungen und sonstige Beistell- und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Umfang der Installationsvoraussetzungen und sonstigen Beistell- und Mitwirkungsleistungen (insgesamt die "Mitwirkungsleistungen"): Der Kunde verpflichtet sich, die in Anlage 1 zu diesem Vertrag aufgeführten Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig sicherzustellen bzw. zu erbringen. Insbesondere wird der Kunde sicherstellen, dass die in Anlage 2 zu diesem Vertrag vereinbarten konkreten Standorte für die IoT-Geräte zugänglich und vorbereitet und die genannten Ansprechpartner vollumfänglich instruiert und zur Annahme und Begleitung der Aufstellung bevollmächtigt sind.

4.2 Annahmeverzug; Nichterbringung von Mitwirkungsleistungen: Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungsleistung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, von ihm zu vertretenden Gründen, so ist GasVisor berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lager-, Transport- und Energiekosten) zu verlangen. Hierfür berechnet GasVisor abhängig von den jeweiligen Fällen die folgenden pauschalen Entschädigungsbeträge:

• Austausch des Mietgerätes im verschuldeten Schadensfall: 90€

• Adress- oder Terminanpassung der Lieferung bis zu einschließlich drei (3) Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin: 99€

• Adress- oder Terminanpassung der Lieferung unter drei (3) Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin: 249€

• Vom Kunden zu vertretende fehlgeschlagene Lieferung bzw. Abholung eines IoT-Gerätes: 349 €

4.3 Schadensersatz: Der Nachweis eines höheren Schadens sowie die gesetzlichen Ansprüche von GasVisor (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Rücktritt) bleiben unberührt; eine Pauschale ist aber auf weitergehende Schadensersatzansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass GasVisor überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise: Es gelten folgende Preise:

• Die Vertragsleistungen werden gemäß den im Vertrag vereinbarten Preisen vergütet.

• Weitere Leistungen können zu den im Vertrag angebotenen Preisen von GasVisor bezogen werden.

• Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Zahlungsbedingungen: Die Rechnungstellung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung, die jeweils individuell für jede Leistung vereinbart wird. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Software-as-a-Service-Gebühren für die Nutzung der GasVisor-Digitalplattform sowie – im Fall der Miete der IoT-Geräte – die Nutzungsüberlassungsgebühren für die GasVisor IoT-Geräte jährlich im Voraus zu zahlen. Die weiteren Gebühren sind nach der jeweiligen Lieferung bzw. Erbringung der Leistung zu zahlen. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

5.3 SEPA-Lastschrift: Soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, leistet der Kunde Gebühren und sonstige Zahlungen per SEPA-Lastschrift. Der Kunde richtet hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat zugunsten von GasVisor ein (SEPA-Firmenlastschriftmandat für Firmenkunden). Der Kunde ermächtigt GasVisor, das SEPA-Lastschriftmandat für sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden Gebühren, Entgelte und sonstige Zahlungen zu verwenden. Im Fall einer Rücklastschrift, die vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde pauschal eine Rücklastschriftgebühr in der im Gebührenkatalog angegebenen Höhe zu zahlen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.

5.4 Preisanpassungen: GasVisor ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise für die Vertragsleistungen einmal jährlich, und zwar jeweils zum 01.01. eines Jahres um bis zu 5 % zu erhöhen.

5.5 Verzug: Bei Zahlungsverzug ist GasVisor berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. GasVisor ist weiterhin berechtigt bei Zahlungsverzug des Kunden eine Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00 gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Der Nachweis eines höheren Schadens und die darüberhinausgehende Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt; die Verzugspauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Darüber hinaus behält sich GasVisor das Recht vor, die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Verzug mehr als 60 Tage anhält.

6. Lieferung und Inbetriebnahme

6.1 Lieferbedingungen: Die Lieferung der IoT-Geräte erfolgt innerhalb Deutschlands (nur Festland). Die konkreten Lieferorte des Kunden sind in Anlage 2 zu diesem Vertrag festgelegt. Den Liefertermin bzw. die Liefertermine kann der Kunde auf der GasVisor-Digitalplattform auswählen; dort sind in jedem Fall Liefertermine innerhalb von sechs (6) Wochen nach Vertragsschluss verfügbar. Sofern ein vereinbarter Liefertermin aus von GasVisor zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, kann der Kunde einen neuen Liefertermin innerhalb von maximal vier (4) Wochen auswählen.

6.2 Nichtverfügbarkeit der IoT-Geräte: Sofern GasVisor verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die GasVisor nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird GasVisor den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist GasVisor berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Die Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise bei Störungen in den Betriebsabläufen oder in den Lieferketten aufgrund höherer Gewalt vor.

6.3 Inbetriebnahme: Sofern vertraglich vereinbart, nimmt GasVisor die Inbetriebnahme der IoT-Geräte vor. Sofern der Kunde die Inbetriebnahme selbst vornimmt, hat dies gemäß der von GasVisor zur Verfügung gestellten Anleitung zu erfolgen. Hat der Kunde die Inbetriebnahme nicht gemäß dieser Anleitung vorgenommen, entfällt die Haftung von GasVisor.

6.4 Übergabe: Nach der Installation wird ein Übernahmeprotokoll durch GasVisor oder einen von GasVisor beauftragten Dritten erstellt.

6.5 Rückgabe und Zustand der IoT-Geräte: Der Kunde hat sicherzustellen, dass sich ein gemietetes IoT-Gerät bei Rückgabe in einem einwandfreien, vollständigen Zustand befindet (dies betrifft u.a. Gurt, Rostschutz, Batteriekappe, Batterie, Umfallschutz, Display, usw.). Sollte sich ein Mietgerät bei Rückgabe in einem mangelhaften Zustand befinden, sind die daraus entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen. Hierfür berechnet GasVisor die in Ziff. 4.2 geregelten pauschalen Entschädigungsbeträge.

6.6 Schadensersatz: Der Nachweis eines höheren Schadens sowie die gesetzlichen Ansprüche von GasVisor (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Rücktritt) bleiben unberührt; eine Pauschale ist aber auf weitergehende Schadensersatzansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass GasVisor überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.

7. Bereitstellung und Nutzung der GasVisor-Digitalplattform

7.1 Zugang: Der Kunde erhält Zugang zur GasVisor Mobile App und zur webbasierten GasVisor-Digitalplattform. Hierfür erhält der Kunde Zugangsdaten für die vereinbarte Zahl der Nutzer. Bei seiner ersten Registrierung kann jeder Nutzer sein Passwort frei ändern. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Nutzer ihre Zugangsdaten geheimhalten und sicherstellen, dass der Zugang zur App und zur Plattform keinem Dritten gewährt wird.

7.2 Verfügbarkeit und Wartung: GasVisor verpflichtet sich, die GasVisor-Digitalplattform mit einer Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel bereitzustellen. Ausgenommen sind Zeiten der geplanten Wartung, über die der Kunde rechtzeitig informiert wird.

7.3 Nutzungsrechte: Die GasVisor-Digitalplattform samt allen enthaltenen und verwendeten Grafiken, Designs, Logos, Bildern und dergleichen sowie die dahinterstehenden Codes sind urheberrechtlich geschützt. GasVisor räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Recht ein, die GasVisor-Digitalplattform im Rahmen des in diesem Vertrag festgelegten Umfangs während der Vertragslaufzeit und bis auf Widerruf zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der GasVisor-Digitalplattform ist nicht gestattet. Der Kunde ist insbesondere nicht dazu berechtigt, die GasVisor-Digitalplattform bzw. den dahinterstehenden Code zu verändern, zu kopieren, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verkaufen oder sonst zu verwerten. Eine Dekompilierung der Software, die Vornahme von Reverse-Engineering oder sonstige Eingriffe in die Software, um an den Quellcode zu gelangen, sind nicht gestattet.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Gesicherte Forderungen: Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus diesem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich GasVisor das Eigentum an verkauften IoT-Geräten vor.

8.2 Unzulässige Handlungen; Benachrichtigungspflicht: Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden IoT-Geräte dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat GasVisor unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die GasVisor gehörenden IoT-Geräte erfolgen.

8.3 Rücktritt; Herausgabeverlangen: Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung eines unter einem Kaufvertrag fälligen Kaufpreises oder einer Gebühr, ist GasVisor berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten und/oder die IoT-Geräte auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Ein Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; GasVisor ist vielmehr berechtigt, lediglich die IoT-Geräte heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde einen fälligen Kaufpreis oder eine fällige Gebühr nicht, darf GasVisor diese Rechte nur geltend machen, wenn GasVisor dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Gewährleistung: GasVisor verpflichtet sich, die Leistungen sorgfältig und fachgerecht gemäß dem aktuellen Stand der Technik zu erbringen. GasVisor gewährleistet, dass die gelieferten IoT-Geräte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit GasVisor den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

9.2 Haftung: GasVisor haftet wie folgt:

• GasVisor haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

• In Fällen leichter fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet GasVisor begrenzt auf den Eintritt des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden; Satz 1 bleibt unberührt.

• In den Fällen des vorangehenden Bulletpoints ist die Haftung von GasVisor auf 50 % der Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt. Indirekte Schäden und Folgeschäden einschließlich entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen.

• Im Übrigen ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, eine Haftung von GasVisor ausgeschlossen.

• Ausgeschlossen ist ferner die verschuldensunabhängige Haftung von GasVisor für anfänglich vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen von Anfang an fehlender zugesicherter Eigenschaften.

• Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüche gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GasVisor.

10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

10.1 Aufrechnung: Der Kunde ist zur Aufrechnung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen berechtigt.

10.2 Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde ist zur Zurückbehaltung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag berechtigt.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Vertragslaufzeit: Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr geschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

11.2 Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen erheblich verletzt und diese Verletzung trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt. Ein wichtiger Grund, der GasVisor zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt, liegt zudem dann vor, wenn der Kunde nicht mehr auf dem Kundenportal von Linde registriert ist.

11.3 Schriftform: Jede Kündigung bedarf der Schriftform gemäß § 126 BGB; Textform ist nicht ausreichend.

11.4 Rückgabepflicht: Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, die von GasVisor erhaltenen IoT-Geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Eventuelle Schäden oder Verlust der IoT-Geräte gehen zu Lasten des Kunden. GasVisor behält sich das Recht vor, für nicht zurückgegebene oder beschädigte IoT-Geräte Ersatz in Rechnung zu stellen.

11.5 Sonderkündigungsrecht: Sofern die Kooperation zwischen GasVisor und dem aktuellen Drittlieferanten Linde endet, ist der Kunde zur Sonderkündigung dieses Vertrags berechtigt. In diesen Fall erstattet GasVisor dem Kunden die Hälfte aller etwaig vom Kunden im Voraus gezahlten Gebühren, die anteilig auf die verbleibende Restlaufzeit des Vertrags entfallen.

12. Vertraulichkeit

12.1 Vertrauliche Informationen: 'Vertrauliche Informationen' sind alle Informationen und Unterlagen von GasVisor, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Angebote, Kalkulationen, Konzepte, digitale Strategien, Kunden-, Lieferanten- und sonstige Geschäftsbeziehungen von GasVisor, technische, operative und sonstige betriebliche Abläufe, Know-how, Informationen über die Unternehmensstrategie von GasVisor, der Inhalt dieses Vertrags sowie sämtliche Arbeitsergebnisse.

12.2 Vertraulichkeitsverpflichtung: Der Kunde ist verpflichtet, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags zeitlich unbeschränkt fort.

12.3 Ausnahmen: Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

• die dem Kunden bei Abschluss dieses Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

• die bei Abschluss dieses Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

• die vom Kunden selbst entwickelt wurden;

• die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Kunden GasVisor vorab unterrichten und GasVisor Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

12.4 Umfang der Offenlegung: Der Kunde wird nur nur denjenigen Mitarbeitern vertrauliche Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

13. Datenschutz

13.1 Datenverarbeitung: GasVisor verpflichtet sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen verwendet.

13.2 Einwilligung: Der Kunde willigt ein, dass GasVisor die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten speichert und verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.

14. Abtretung von Forderungen

14.1 Abtretung: GasVisor ist berechtigt, ihre Zahlungsansprüche und sonstigen Forderungen gegen den Kunden einzeln oder in ihrer Gesamtheit an einen Dritten (z.B. einen Finanzierungspartner) abzutreten. Die Abtretung von Rechten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GasVisor.

14.2 Zahlungen an Dritte: Soweit Zahlungsansprüche gegen den Kunden an einen Dritten abgetreten werden, kann GasVisor von dem Kunden verlangen, hierauf gerichtete Zahlungen ausschließlich an den Dritten zu leisten und dem Dritten zur Einziehung der Zahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen: Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (einschließlich E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Ziff. 9.3 bleibt unberührt.

15.2 Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Sitz von GasVisor.

15.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

15.4 Anwendbares Recht: Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

15.5 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.